Die Gemeindeordnung besagt, dass die Bezeichnung Stadt nur solchen Gemeinden verliehen werden soll, die nach Siedlungsform, Gebietsumfang, Einwohnerzahl und anderen, die soziale und kulturelle Eigenart der örtlichen Gemeinschaft bestimmenden Merkmalen städtisches Gepräge haben.
Am 21. Dezember 1949 stellte der damalige Bürgermeister Adam Teutsch den Antrag auf "Stadterklärung" mit folgender Begründung (Auszüge):
"Schifferstadt ist eine aufwärtsstrebende Gemeinde mit gegenwärtig 12 273 Einwohnern. ... Schifferstadt ist Eisenbahnknotenpunkt, hat zwei Bahnhöfe und befindet sich 15 km von den Großstädten Ludwigshafen und Mannheim entfernt. Am Hauptbahnhof halten alle Schnellzüge. Die Berufgruppen setzen sich hier wie folgt zusammen: 71,11 % Arbeiter, 14,86 % Beamte und Angestellte, 10,87 % Handel und Gewerbe, 3,16 % Landwirte.
Es sind hier 7 Ärzte, 2 Zahnärzte, 3 Dentisten, 1 Apotheke und 5 Drogerien vorhanden. ....
Schifferstadt ist die größte gemüsebaubetreibende Gemeinde Süddeutschlands. .....Hier befinden sich rund 400 Gewerbebetriebe. .....Schifferstadt hat 3 Kirchen.....An Kultureinrichtungen befinden sich hier ein Kino, 3 Bibliotheken, 5 Männergesangvereine, 3 Kirchenchöre, 1 Theaterklub und mehrer Geselligkeitsvereine......"
Am 01. Oktober wurden in einem Festakt im "Ochsen" die Stadtrechte durch Ministerpräsident Peter Altmeier verliehen.