Arbeitsschutzberatung beanspruchen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Arbeitgeber haben für Ihre Beschäftigten die Verantwortung für den

    • betrieblichen,
    • sozialen und
    • medizinischen Arbeitsschutz.

    Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist nur dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und entsprechende Maßnahmen, Mittel und Methoden ergriffen werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende