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Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

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Was ist die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz?

Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich im überdurchschnittlichen Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Sie verbindet Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen und ist für Ehrenamtliche kostenlos. Mit ihr können landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Sie ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden.

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Erhalten kann sie, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich seit mindestens einem Jahr durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür keine finanzielle Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Aufwendungen für Telefon, Büromaterial, Fahrten usw.
Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen.

Wer eine Juleica besitzt, braucht keine Ehrenamtskarte beantragen - alle Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten automatisch.

Wie kann die Ehrenamtskarte beantragt werden?

Der bzw. die Ehrenamtliche muss ein Antragsformular ausfüllen, das auf der Webseite www.wir-tun-was.de zu finden ist. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Büergerbeteiligung in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten zählen für die Ehrenamtskarte?

Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftzeiten.

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Typische Vergünstigungen sind beispielsweise ermäßigte Eintrittspreise oder zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Verantstaltungen sowie Ermäßigungen auf Waren oder Dienstleistungen oder Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Alle Vergünstigungsangebote sind auf www.wir-tun-was.de zu finden.
Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.

Wer beantwortet Fragen?

Neben der zuständigen Mitarbeiterin der Stadt können Sie unter www.wir-tun-was.de viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden. Bei allen Fragen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei gerne behilflich:

Tel.: 06131 16-4083, Mail: leitstelle@stk.rlp.de