Jugendstadtrat
Seit 1996 gibt es in Schifferstadt einen Jugendstadtrat, der alle 2 Jahre neu gewählt wird. Gewählt werden können Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren. Detaillierte Infos zu den Beteiligungsmöglichkeiten sind in den Rahmenrichtlinien zu finden.
Grundsätzliche Aufgabe des Jugendstadtrates ist die Vertretung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Anliegen. Schwerpunkt der Arbeit sollte es sein, auf Entscheidungen des "Erwachsenen-Stadtrates" oder der Verwaltung, an deren Spitze die Bürgermeisterin steht, im Sinne der Jugend Einfluss zu nehmen. Der Jugendstadtrat hat ein Mitspracherecht bei Angelegenheiten, die Jugendliche direkt betreffen.
Mögliche Aufgabenfelder des Jugendstadtrates:
- Information und Diskussion über allgemeine Probleme in der Stadt
- Kontaktaufnahmen mit Jugendverbänden, gemeinsame Veranstaltungen
- Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, des Angebotes im Jugendtreff oder auch in den Vereinen
- Vorschläge zur Sicherung des Schulweges
- Vorschläge zur Gestaltung von Bolz- und Spielplätzen und zur effektiven Nutzung der vorhandenen Sportmöglichkeiten
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen usw.