Die Abfallgebühren werden wie gehabt in zwei Raten fällig. In diesem Jahr wird die erste Rate zum 15. August fällig, die zweite Rate wird regulär zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.
Überweisung
Die erste Rate wird zum 15. August fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.
Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren
Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (pdf) (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EBA für sie unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.
Hinweis zum Windelvolumen:
Die Abrechnung des kostenlosen Windelvolumens wird erstmalig auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2023 (Versand voraussichtlich im Februar 2024) ausgewiesen.