Friedhofsbesucherinnen und -besucher werden außerdem gebeten, die Rasengräber bis Ende März abzuräumen, da das Aufstellen von Grablichtern und kleinen Blumengebinden nur bis dahin erlaubt ist.
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Friedhofsbesucherinnen und -besucher werden außerdem gebeten, die Rasengräber bis Ende März abzuräumen, da das Aufstellen von Grablichtern und kleinen Blumengebinden nur bis dahin erlaubt ist.