Bedingt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Erhöhung des Nivellierungssatzes) und die Auflagen der Kommunalaufsicht zum Haushalt 2023 war die Erhöhung der Hebesätze unumgänglich. Die letzte Anpassung der Hebesätze erfolgte im Jahr 2014.
Die Änderung der Hebesätze steht nicht im Zusammenhang zur Grundsteuerreform ab 2025 sowie den abgegebenen Grundsteuererklärungen.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramts zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung. Bei wirtschaftlichen Härtefällen können bei der Stadtkasse Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden.