In vielen Fällen fallen nur geringe Beiträge an. Die Stadt ist aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gehalten, diese Beiträge zu erheben und bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis.
Bei Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung. Bei wirtschaftlichen Härtefällen können bei der Stadtkasse Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden.