1. Einsichtnahme
Die genannten Unterlagen liegen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus, Marktplatz 2, 2. Obergeschoss, Zimmer 212, bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat am 30.01.2025 zur Einsichtnahme aus. Außerdem stellen wir die Unterlagen im Internet unter www.schifferstadt.de zur Einsicht bereit.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schifferstadt haben die Möglichkeit, hierzu innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge einzureichen. Sie sind schriftlich an die Stadtverwaltung, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt oder elektronisch an info@schifferstadt.de zu richten. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Schifferstadt, 6. Dezember 2024
Ilona Volk
Bürgermeisterin