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Biotonne: Falsche Befüllung kann teuer werden


Bei der Biomüll-Abfuhr im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es eine wichtige Neuerung: Ab Juli werden falsch befüllte Bioabfalltonnen nicht mehr geleert – und die betroffenen Haushalte müssen aktiv werden, wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) informiert. Dabei sind auch hohe Sondergebühren möglich.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung: Ab 1. Juli dürfen Bioabfälle höchstens ein Prozent an Störstoffen aufweisen, ansonsten müssen sie als Restmüll verbrannt werden. Das ist teuer - und damit diese Kosten nicht auf alle Bürger verteilt werden, setzt der EBA bei den Verursachern an. Dabei steckt oft keine böse Absicht dahinter: So dürfen insbesondere Tüten oder Beutel, die als biologisch abbaubar beworben werden, trotz dieser Kennzeichnung nicht in den Biomüll.

Ab Juli werden die Abfuhrfahrzeuge mit einem Detektionssystem ausgestattet, das erkennt, ob sich Störstoffe in der Biotonne befinden. Die Einführung des Systems erfolgt in zwei Stufen.

Stufe 1: ab Juli 2024

Erkennt das System Störstoffe im Biomüll, wird die Leerung abgebrochen und die Tonne bleibt samt Inhalt stehen. Die Betroffenen haben nun zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Die Betroffenen können den Inhalt der Tonne selbst nachsortieren und diese dann beim nächsten regulären Biomüll-Abfuhrtermin leeren lassen. In diesem Fall müssen sie zwei Leerungen bezahlen: die abgebrochene Leerung und die Leerung des Folgetermins.

Variante 2: Sie können den Biomüll in der kommenden Woche als Restmüll abfahren lassen. Auch hier muss die abgebrochene Leerung bezahlt werden. Außerdem wird nun eine Sondergebühr fällig, die sich nach der Größe der Biotonne richtet (siehe Tabelle 1).

Nach dem Abbruch wird ein auffälliger, neon-pinker Aufkleber mit Kontaktdaten des EBA auf die Tonne geklebt. Die Betroffenen müssen sich daraufhin beim EBA melden und mitteilen, ob sie Variante 1 oder 2 wählen.

Stufe 2: Voraussichtlich ab Herbst 2024 

In dieser Stufe kommt eine dritte Variante hinzu: Dann können Störstoffe auch noch während des Einschüttens des Biomülls in den Abfuhrwagen bemerkt werden. Ist dies der Fall, befindet sich der Biomüll also schon im Fahrzeug und kann nicht mehr aussortiert werden. Hier werden nun höhere Gebühren fällig (siehe Tabelle 2).

Der EBA weist darauf hin, dass sich die Sondergebühren schnell summieren können. Die Betroffenen werden über alle entstandenen Gebühren direkt schriftlich informiert, abgerechnet wird aber erst mit dem jährlichen Gebührenbescheid.

Weitere Infos gibt’s auf www.eba-rpk.de und in der Abfall-App des EBA.