Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 09:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5:00 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine branntweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Auf dem Festgelände ist das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser) sowie Dosen nicht gestattet. Wichtig war es auch, dass das Tragen und Mitführen von Waffen oder Anscheinswaffen, d.h. echt aussehende Spielzeugwaffen, Messer oder messerähnliche Gegenstände nicht erlaubt ist und in der Verordnung geregelt ist. Darüber hinaus ist auch der Cannabis-Konsum im Bereich der Gefahrenabwehrverordnung verboten. Es werden verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung durch den städtischen Vollzugsdienst sowie einen Sicherheitsdienst an den Eingängen zur Faschingsmeile sowie im Stadtgebiet durchgeführt.
Der Bereich, in der die Verordnung gültig ist, wird wieder durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen.
Die Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Veranstaltung.