Die Zeit der Zustellung kann dadurch eingespart werden. Die Frist zur Beantragung eines solchen, sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein, läuft am Samstag, 22. Februar 2025 um 12 Uhr ab. In Fällen einer plötzlichen Erkrankung kann auch noch die Beantragung von Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr im Bürgerservice bei der Stadtverwaltung erfolgen. Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr dem entsprechenden Briefwahlvorstand zugegangen sein.
Die Urnenwahllokale sind am kommenden Wahlsonntag, 23. Februar 2025 in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.