Da keine der Kandidat/Innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat, findet am Sonntag, den 16.3.2025 eine Stichwahl statt. Zur Wahl stehen dabei die beiden Kandidat/Innen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.
Wer kann wählen?
Bürger und Bürgerinnen mit gemeldetem Wohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Wie kann ich wählen?
Sie können per Urnen- oder Briefwahl wählen.
Wie kann ich an der Briefwahl teilnehmen?
- Sie haben bereits bei der Beantragung zur Briefwahl an der Bundestagswahl ein Häkchen bei „Briefwahlunterlagen auch bei einer eventuellen Stichwahl“ gesetzt?
- Dann erhalten Sie automatisch Ihre Briefwahlunterlagen per Post
- Sie haben bei Beantragung zur Briefwahl an der Bundestagswahl keinen Haken gesetzt oder haben im Wahllokal Ihre Stimme abgegeben?
- Dann können Sie Briefwahl beantragen, indem Sie im Wahlbüro der Stadtverwaltung vorbeikommen und dort den einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Die Briefwahlunterlagen wurden bereits von der Stadtverwaltung Schifferstadt am 03.03.2025 verschickt.
Wir empfehlen, aufgrund der Kürze der Zeit, die Unterlagen schnellst möglich zurück zu senden. Am besten, Sie werfen die Unterlagen direkt in den Briefkasten am Rathaus ein. Briefwahlunterlagen können noch bis Samstag, 15.03.2025, 12 Uhr beantragt werden. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Tag der Stichwahl, 16.03.2025, bis 15 Uhr. Die verpackten Briefwahlunterlagen werden noch bis zum 16.3.25 um 18 Uhr im Rathaus entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief am Wahltag bis 18 Uhr das entsprechende Wahllokal (die Nummer steht auf dem Wahlbriefumschlag) erreicht haben muss. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt in den Wahllokalen abgeben.