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Bekanntmachung

13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung


Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt hat am 20.03.2025 aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), die folgende 13. Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

 

§ 1

Bei § 17 Absatz 2 Ziffer 1 wird das Wort zwei durch drei ersetzt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die 13. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Schifferstadt, 21. März 2025

Ilona Volk

Bürgermeisterin

 

Der gesamte Text der Hauptsatzung mit eingearbeiteten Änderungen wird als „Bereinigte Fassung“ auf der Homepage www.schifferstadt.de veröffentlicht.

 

Hinweise gemäß § 24 Absatz 6 Satz 4 GemO

Unbeachtlichkeit von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften bei Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.

 

 

Schifferstadt, 21. März 2025

Ilona Volk

Bürgermeisterin