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Information

Ab 7. März: Grundsteuerbescheide werden verschickt


Somit verschiebt sich die Fälligkeit der ersten Grundsteuerrate in den meisten Fällen auf den 10. April 2025.

Aufgrund der Grundsteuerreform haben die bisherigen Grundsteuerbescheide ab 1. Januar 2025 keine Wirksamkeit mehr. Die Stadtverwaltung Schifferstadt bittet die Steuerpflichtigen, keine Zahlungen mehr aufgrund dieser Bescheide zu leisten und vorhandene Daueraufträge zu löschen. Da das Finanzamt Speyer-Germersheim für alle Steuerobjekte eine Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durchgeführt hat, wird sich die Besteuerung in allen Fällen ändern. Bisher geleistete Zahlungen konnten leider systembedingt durch die Stadtkasse noch nicht verbucht werden und sind folglich nicht im Bescheid abgedruckt. Die Zahlungen werden aber den neuen Steuerobjekten zugeordnet.

Bei den neuen Grundsteuerbescheiden wurden die aktuell vorliegenden Feststellungen des Finanzamtes berücksichtigt. Eventuelle Eigentümerwechsel werden durch das Steueramt der Stadtverwaltung Schifferstadt im Nachgang durchgeführt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Geduld.