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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Schifferstadt, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt, ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schifferstadt.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurde eine BITV-Selbstbewertung sowie Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.


Hinweis zur Verwendung des BITV Paketes der software Firma chamaeleon

Das Modul enthält Funktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Darin enthalten sind:

-Kontrastswitcher: Erhöht bei Aktivierung den Kontrast und die Lesbarkeit der Inhalte auf der gesamten Seite

-Bereichsnavigation: Ermöglicht es redaktionell Ankerpunkte zu setzten, die zusätzlich die Navigation mit Tastatur und Vorleseprogrammen erleichtert.

-Untertitel für lokale Videos: Bietet die Möglichkeit, Untertitel in mehreren Sprachen für lokal gespeicherte Videos zu hinterlegen.

- BITV-Feedbackformular: Bietet den Seitenbesuchern die Möglichkeit, auf ggf. vorhandene Barrieren auf der Website hinzuweisen, hierbei wird automatisch auf die betroffene Seite verwiesen.

-Glossar: Das Modul ermöglicht es, redaktionell eine Liste von Abkürzungen und Begriffen zu hinterlegen

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Video-Dateien
  • PDF-Dokumente
  • Erläuterungen in leichter Sprache stehen aktuell nur wenige zur Verfügung.
  • Erläuterungen in Gebärdensprache stehen aktuell nicht zur Verfügung

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.05.2023 erstellt.

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.05.2023 überprüft.

Barriere melden

 zum Formular "Barriere melden"

 

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit der Webseite von www.schifferstadt.de wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Schifferstadt
Referat Wirtschaft und Kultur

+49 6235 44 0

webmaster@schifferstadt.de

Sie können die Verwaltung per Post, telefonisch, per Fax oder E-Mail kontaktieren:

Stadtverwaltung Schifferstadt

Marktplatz 2

67105 Schifferstadt

+49 6235 44 0

info@schifferstadt.de

 

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

 

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz 

+49 6131 16 53-42

+49 6131 16 17 53-42

durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de

inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/