In der Gesetzesbegründung (vgl. LT Drs. 16/5578 S. 11) ist hierzu ausgeführt:
„Dabei ist es zulässig und sogar geboten, die gefassten Beschlüsse lediglich in einer Weise bekanntzumachen, dass aus ihnen nicht auf den Teil des Inhalts geschlossen werden kann, dessen vertrauliche Beratung Zweck des Ausschlusses der Öffentlichkeit war (vgl. Beschluss des BVerwG vom 27. Februar 1975, VII B 66.74).
Entsprechend geben wir gem. Anlagen bekannt:
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Umlegungsausschuss 18.06.2024
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Stadtrat 13.07.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Hauptausschuss 22.06.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Stadtrat 25.05.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Hauptausschuss 20.04.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Stadtrat 16.03.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Hauptausschuss 09.03.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Hauptausschuss 23.02.2023
- Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse, Stadtrat 19.01.2023