Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Da die meisten Kinder im Krankenhaus das Licht der Welt erblicken und es in Schifferstadt kein Krankenhaus gibt, werden hier nur noch sehr selten Geburten beurkundet.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Da die meisten Kinder im Krankenhaus das Licht der Welt erblicken und es in Schifferstadt kein Krankenhaus gibt, werden hier nur noch sehr selten Geburten beurkundet.