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Ehefähigkeitszeugnis


Es ist vorzulegen, wenn Deutsche im Ausland oder wenn Ausländer in Deutschland heiraten wollen.

Notwendige Unterlagen:

Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten

Es sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung zur Eheschließung vorgelegt werden müssen, mit Ausnahme des ggf. erforderlichen ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses. Welche Unterlagen dies im Einzelfall sind, erfahren Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnortes.

Gebühren:

Sind beide Verlobte deutsch, beträgt die Gebühr 48,00 EUR.

Ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt die Gebühr 100,00 EUR.

Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten

Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren/Kosten anfallen, erfahren Sie von der Behörde Ihres Heimatstaates, die für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig ist. In der Regel kann Ihnen Ihr Konsulat Auskunft erteilen.