Diese enthält die Angaben über die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, sein Geschlecht, Ort und Tag der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrags sowie die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes.
Wenn Sie die Urkunde in den nächsten Tagen persönlich abholen möchten, können Sie die Urkunde vorab telefonisch beantragen und erhalten dann schnellstmöglich einen Termin zur Abholung. Die Bezahlung erfolgt bei uns vor Ort in Bar oder per EC-Zahlung. Tel. 06235/44-306 oder -303.
Wenn Sie möchten, dass Ihnen die Urkunde zugeschickt wird (Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte), verwenden Sie bitte den folgenden Link:
Beantragung von Geburtsurkunden
Anforderungen per Mail sind derzeit leider nicht möglich, da rathausintern das Finanzprogramm umgestellt wird und somit keine Banküberweisung gebucht werden kann. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir an dieser Stelle informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Von welchen Personen kann ich Urkunden oder Auskünfte erhalten?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie Urkunden und Auskünfte nur von sich selbst, Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner oder von Verwandten in gerader Linie. Gegebenenfalls werden Nachweise Ihrer Verwandtschaft (z.B. eigene Geburtsurkunde und Geburtsurkunde der Eltern, Großeltern usw.) per E-Mail nachgefordert.
Sofern Sie ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde geltend machen, können Sie auch Urkunden von anderen Personen erhalten. Auch hierfür werden Nachweise gefordert.
Rechtsgrundlagen
Welche Personen Einsicht in die Personenstandsbücher, Auskünfte sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden verlangen können, ist in § 62 Personenstandsgesetz (PStG) geregelt.
Welche Urkunden kann ich beim Standesamt Schifferstadt erhalten?
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden erhalten Sie immer bei dem Standesamt, wo sich der Personenstandsfall ereignet hat, also dort wo die betreffende Person geboren wurde, geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat oder verstorben ist.