Rathaus

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Heiraten - Anmeldung der Eheschließung


Damit der Eheschließung nichts im Weg steht, sind noch ein paar Dinge zu erledigen. Das Standesamt Schifferstadt leitet Sie gerne durch die anstehenden To Do´s:

Zuerst einmal sollten Sie "das Aufgebot bestellen", also die Eheschließung anmelden. Dies ist frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich. Die Anmeldung erfolgt bei dem Standesamt, bei dem einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat (auch wenn die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen wird). Sollte ein Eheschließender bei der Anmeldung verhindert sein, müssen Sie vorher eine Vollmacht ausfüllen (siehe Vollmacht Anmeldung Eheschließung) und diese bei der Anmeldung der Eheschließung mitbringen. Bitte beachten Sie, dass nur diese spezielle Vollmacht verwendet werden kann.

Ablauf zur Anmeldung der Eheschließung:

  • Sie reservieren bei uns telefonisch Ihren Trautermin. Dabei teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben, werden diese im Original + Kopien der Personalausweise/Reisepässe bei uns eingereicht (Umschlag mit der Aufschrift Standesamt in den Rathaus Briefkasten werfen). In den Umschlag legen Sie bitte noch ein Blatt mit folgenden Hinweisen:
  1. Eheschließungstermin (der vorher tel. vereinbart wurde)
  2. Telefonnummer/Handynummer
  3. Zukünftige Namensführung (falls Sie sich schon entschieden haben)
  • Wenn wir alle Unterlagen geprüft und bearbeitet haben, setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung für die persönliche Anmeldung der Eheschließung. Sollten Unterlagen fehlen, teilen wir Ihnen das zeitnah mit.
  • Persönliche Vorsprache zur Anmeldung der Eheschließung nach vorheriger tel. Terminvereinbarung.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen mehr anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Trauungen im historischen alten Rathaus in Schifferstadt sind möglich:

montags bis freitags um 9:15 Uhr, 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, und 11:30 Uhr  

Donnerstag nachmittags nach Absprache

Samstag (einmal pro Monat): 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr

Salischer Hof nach Absprache

Unser Trauzimmer bietet Sitzplätze für bis zu 35 Personen. Ein Mal im Monat können zu den oben genannten Zeiten auch am Samstag Ehen geschlossen werden. Dieser Trausamstag wird durch die Anmeldung des ersten Brautpaares für den betreffenden Monat bestimmt. Eine telefonische Terminreservierung ist jederzeit möglich. Die Anmeldung der Eheschließung kann allerdings erst frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen!

Standesamtliche Trauungen unter freiem Himmel finden seit Sommer 2020 auf dem Anwesen des "Salischen Hof`s" statt. Hierzu ist vorab mit dem Standesamt telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Weitere Infos erhalten Sie beim "Salischen Hof", Tel.: 06235 9310 oder info@salischer-hof.de

 

Wir wohnen nicht in Schifferstadt, können wir trotzdem hier heiraten?

Unabhängig davon, wo Ihre Heirat erfolgen soll, müssen Sie die Eheschließung zunächst beim Standesamt, das für die Gemeinde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung zuständig ist, anmelden. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie in Schifferstadt heiraten möchten. Das zuständige Standesamt "ermächtigt" dann das Standesamt Schifferstadt, die Trauung vorzunehmen und leitet Ihre Unterlagen an uns weiter. Sobald Ihre Unterlagen bei uns angekommen sind, erhalten Sie von uns schriftlich die Terminbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt können Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns vorbei kommen um alle Details für Ihre Trauung zu besprechen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?:

1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als vier Wochen) der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (nur wenn die Anmeldung nicht in Ihrem Standesamt am Wohnsitz erfolgt)
  • wenn Sie in Deutschland geboren wurden:

- beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Wichtig: nur erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes und der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein.

  •  wenn Sie im Ausland geboren wurden:

- aktuelle Geburtsurkunde (mehrsprachig oder durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzter übersetzt www.bdue.de) und gegebenenfalls Apostille, Legalisation oder Amtshilfeüberprüfung nötig.


2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • aktuelles Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als sechs Monate) mit Auflösungsvermerk (dieses erhalten Sie beim letzten Eheschließungsstandesamt)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (entbehrlich, wenn Scheidung und Aktenzeichen im Eheregister eingetragen sind)
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/ Lebenspartners

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer


3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder


4. Bei einem Partner aus dem Ausland:

Wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind, wenden Sie sich bitte bezüglich der erforderlichen Urkunden direkt an das Standesamt, da hierfür unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss. Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, muss die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen, erfolgen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.


Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Hierzu können Sie sich auf www.bdue.de schlaumachen.

Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische oder deutsche Behörde (Legalisation oder Apostille). In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern.

Welche Gebühren fallen an?

  • Prüfung der Ehefähigkeit für Deutsche bei der Anmeldung der Eheschließung: 52,00 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 125,00 €
  • Trauung im Alten Rathaus: 50,00 €, wenn die Trauung an einem Samstag stattfindet: 125,00 €
  • Eheurkunde: 13,00 €
  • für Trauungen unter freiem Himmel im "Salischen Hof" wird ein gesonderter Vertrag mit den Betreibern des
    Salischen Hof´s geschlossen.


Bitte beachten Sie, dass noch weitere Gebühren anfallen können, sodass die Gesamtkosten individuell verschieden sein können.


Namensführung der Ehegatten nach der Eheschließung

Getrennte Namensführung

Beide Ehegatten behalten Ihren bisherigen Familiennamen.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehenamen zu bestimmen.

Ehename

Beide Ehegatten erklären gemeinsam, dass sie den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen eines Ehegatten als Ehenamen bestimmen.

Die Bestimmung eines Ehenamens ist unwiderruflich. Nach Auflösung der Ehe kann aber der bisher geführte Familienname oder der Geburtsname wieder angenommen werden.

Begleitname

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, hat die Möglichkeit, einen "Doppelnamen" zu führen, indem er erklärt, dass er seinen Geburtsnamen oder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellt oder anfügt.

Ein "Doppelname" kann bei oder nach der Eheschließung gebildet werden. Die Erklärung ist widerrufbar, eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Gebühren

·         Bei der Eheschließung abgegebene Erklärung zum Ehenamen: gebührenfrei

·         Nach der Eheschließung abgegebene Erklärung zum Ehenamen: 25,90 EUR

·         Erklärung über Voranstellung/Anfügung ("Doppelname"): 25,90 EUR

·         Bescheinigung über die Namensänderung: 13,00 EUR