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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

Nach dem nunmehr verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz sind Behörden verpflichtet eine Meldestelle einzurichten.

Diese Meldestelle dient dazu, anonymisiert oder unter Angabe des Namens Hinweise zu Verstößen von Beschäftigten oder Einrichtungen der Stadtverwaltung einreichen zu können. Sie prüft die eingegangenen Hinweise auf Berechtigung und Richtigkeit und leitet gegebenenfalls weitere Schritte zur Aufklärung ein.

Für eine unkomplizierte und anonymisierte Abgabe wurde ein Online-Tool eingerichtet, über welches der Hinweis eingereicht werden kann. Anhand eines Leitfadens wird der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin durch den Prozess geleitet und bekommt nach Abschluss einen Zugang zu dem eingereichten Hinweis über das Online-System. So kann eine anonyme Kommunikation zwischen der Meldestelle und den Hinweisgebenden erfolgen. Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, folgen Sie bitte dem Link.

Meldeformular

Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Hinweise zu Verstößen in den Briefkasten der Stadtverwaltung einzuwerfen. Verschließen Sie den Hinweis in einem nicht einsehbaren Umschlag und adressieren Sie diesen an die Meldestelle mit dem Verweis: „Nur durch die Meldestelle zu öffnen!“

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um ein „Beschwerde-System“ handelt, sondern nur Hinweise zu Verstößen mit beispielsweise strafrechtlichem Charakter oder sicherheitsrelevanten Themen gegeben werden sollen. Die Hinweise werden sorgsam geprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und der Definition von Verstößen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz:

HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)