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Schöffen

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Alle 5 Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen (ehrenamtliche Richter) gewählt. Dazu muss die Stadtverwaltung eine Vorschlagsliste erstellen.

Der Stadtrat hat am 14. Juni 2018 in öffentlicher Sitzung in die Schifferstadter Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2019 bis 2023

1.) der Schöffen bzw. 2.) der Jugendschöffen

zur weiteren Wahl durch den Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten bzw. den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises gewählt.

Zu 1. haben wir die Liste 2 Wochen im Rathaus für mögliche Einsprüche öffentlich auszulegen. Danach haben wir sie an das Landgericht zur Vorbereitung der Wahlen durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten weiterleiten.

zu 2. haben wir die Liste an die Kreisverwaltung zur Vorbereitung der weiteren Wahl im Jugendhilfeausschuss geschickt.

Es handelt sich insofern um ein mehrstufiges Verfahren, wer letztendlich Schöffe oder Schöffin wird. Bei den Amtsgerichten wird im September/Oktober ein Schöffenwahlausschuss aus dem Pool von Vorschlägen aller Gemeinden des Gerichtsbezirkes die Schöffen für die nächsten 5 Geschäftsjahre endgültig wählen.

 zum 1.1.2019 wurden folgende Personen zu Schöffen bestellt:


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