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BUNDESTAGSWAHL 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises statt; am 16. März 2025 eine eventuelle Stichwahl.

„Eine demokratische Wahl ist etwas Besonderes und nicht selbstverständlich“, betont Markus Lehmann, geschäftsführender Beamter der Stadtverwaltung Schifferstadt, „gleichzeitig sind Wahlen und vor allem diese aufgrund der Kürze der Vorbereitungszeit ein Kraftakt für alle Kommunen und Helfer.“

Acht Wahlhelfer werden für jedes der neun Wahllokale benötigt – hinzu kommt je ein Schriftführer plus Stellvertreter aus der Stadtverwaltung. Zu jedem Wahlbezirk wird ein Briefwahlbezirk eingerichtet werden, so dass insgesamt 18 Wahlvorstände gebildet werden müssen. „Um die Wahlen sicher und verlässlich durchzuführen, benötigen wir rund 110 Wahlhelfer und entsprechendes Verwaltungspersonal“, erklärt Lehmann.

Bundestagswahl – Ihre Stimmen zählen!

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt. Nach der Auflösung des Bundestages findet die Wahl bereits am 23. Februar 2025 statt.

Übrigens ist die Anzahl der Bundestagsmandate durch die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023 bei der diesjährigen Wahl erstmalig auf 630 begrenzt. Wie bisher gibt es 299 Wahlkreise und zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Das nennt man Zweitstimmendeckung.

Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.

Wahl zum Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises

In Rheinland-Pfalz wird der Landrat in direkter Wahl für acht Jahre gewählt. Aktueller Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises ist Clemens Körner (CDU).

Briefwahl – so geht´s

Bequem von daheim aus wählen – die Briefwahl macht´s möglich. Sechs einfache Schritte zur gültigen Stimmabgabe:  

  1. Als deutscher Staatsangehöriger ab dem 18 Lebensjahr erhalten Sie Ende Januar/ Anfang Februar Ihre sogenannte Wahlbenachrichtigung. Diese enthält u.a. die Information welchem Wahlbezirk sie zugeteilt sind, also auch in welches Wahllokal sie gehen müssten, um Ihre Stimme vor Ort abzugeben. Mithilfe der Wahlbenachrichtigung können Sie einen sogenannten Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Das ist persönlich im Rathaus oder schriftlich per Post/ Einwurf am Rathaus oder per E-Mail an wahlen@schifferstadt.de möglich.
  2. Die Briefwahlunterlagen werden an die von Ihnen angegebene Adresse verschickt. Sie können die Unterlagen auch persönlich im Rathaus abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen.
  3. Füllen Sie die Stimmzettel (einer für die Bundestags-, einer für die Landratswahl) aus, indem Sie die Parteien bzw. Kandidaten ankreuzen, die Sie wählen möchten.
  4. Legen Sie die Stimmzettel jeweils in die dafür vorgesehenen Umschläge und kleben Sie diese zu.
  5. Unterschreiben Sie den Wahlschein und packen Sie ihn zusammen mit den verschlossenen Stimmzettelumschlägen in den Rückumschlag.
  6. Senden Sie den Wahlbrief per Post ab oder geben Sie ihn direkt am Rathaus ab.

Übrigens:

Ein einheitliches, beschränktes Werbeverhalten der Parteien sorgt dafür, dass diese jeweils nur an 50 Standorten Plakate bis DIN A1-Größe aufhängen dürfen. Zusätzlich gibt es 23 Aufstellmöglichkeiten für Großplakate, die bis zu 3,60m auf 2,90m messen.

Durch die reduzierte Wahlwerbung wird nicht nur das Stadtbild geschont, sondern auch die Umwelt.

Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer gesucht!

Sie möchten sich für die Demokratie in Deutschland einsetzen? Dann nutzen Sie Ihre Chance und werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer!

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises statt; am 16. März 2025 eine eventuelle Stichwahl. Die Stadtverwaltung Schifferstadt sucht engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse am Wahldienst haben. Interessenten können sich bis zum 20. Dezember über folgenden Link als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.

Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein und erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld pro Einsatztag. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen und Mitglieder von Wahlausschüssen sind ausgeschlossen.

Schulungen für die Wahlhelfer sind für Donnerstag, 13. Februar und Dienstag, 18. Februar jeweils um 18 Uhr im Pfarrheim Herz-Jesu geplant. 

  • Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein?

    Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und das aktive (das Recht zu wählen) und passive Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) besitzen, können Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein. 

  • Welche Aufgaben hat man als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

    Die Tätigkeiten als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erstrecken sich von der Ausgabe der Stimmzettel bis hin zur Beachtung des korrekten Ablaufes der Wahlhandlung im Wahllokal. Ab 18 Uhr werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt.

    Bereits ab 15 Uhr kann die Zulässigkeit der abgegebenen Wahlbriefe geprüft werden. Hier muss   geprüft werden, ob die Wahlbriefe ordentlich verschlossen sind, ob dem Stimmzettelumschlag ein unterschriebener Wahlschein beigelegt ist und ob die Stimmzettelumschläge verschlossen sind. Nach Prüfung der Zulässigkeit zur Wahl wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Ab 18 Uhr wird dieser zusammen mit den Urnenwählern ausgezählt und in das Wahlergebnis integriert. Zum Schluss der Wahlhandlung ist die Wahlniederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.

    Die Tätigkeit erstreckt sich von morgens um 7:30 Uhr bis etwa 22 Uhr. 

  • Online Bewerbung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

  • Wo und (bis) wann muss man sich bewerben?

    Bewerben kann man sich schon jetzt bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 1 Finanzen und Organisation, z.Hd. Herrn Lehmann, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt

    Per Mail an: wahlen@schifferstadt.de

  • Gibt es eine „Entlohnung“? 

    Wahlhelfer erhalten ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von € 25 als Aufwandsentschädigung. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:




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