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BUNDESTAGSWAHL 2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 finden voraussichtlich die Bundestagwahlen statt. 

Landratswahlen voraussichtlich am gleichen Tag

Da die Landratswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis am gleichen Tag wie die Bundestagswahlen hätten stattfinden sollen, wird nun aller Voraussicht nach auch die Landratswahl auf den 23. Februar 2025 vorverlegt. 

Auf dieser Seite stellen wir nach und nach die Informationen dazu ein. 


Online-Beantragung eines Wahl- und Abstimmungsscheins bzw. Briefwahl (Verlinkungen folgen in Kürze)

Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer gesucht!

Sie möchten sich für die Demokratie in Deutschland einsetzen? Dann nutzen Sie Ihre Chance und werden Sie Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer!

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises statt; am 16. März 2025 eine eventuelle Stichwahl. Die Stadtverwaltung Schifferstadt sucht engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse am Wahldienst haben. Interessenten können sich bis zum 20. Dezember über folgenden Link als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden.

Wahlhelfer müssen selbst wahlberechtigt sein und erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld pro Einsatztag. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen und Mitglieder von Wahlausschüssen sind ausgeschlossen.

Schulungen für die Wahlhelfer sind für Donnerstag, 13. Februar und Dienstag, 18. Februar jeweils um 18 Uhr im Pfarrheim Herz-Jesu geplant. 

  • Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein?

    Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und das aktive (das Recht zu wählen) und passive Wahlrecht (das Recht gewählt zu werden) besitzen, können Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sein. 

  • Welche Aufgaben hat man als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

    Die Tätigkeiten als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erstrecken sich von der Ausgabe der Stimmzettel bis hin zur Beachtung des korrekten Ablaufes der Wahlhandlung im Wahllokal. Ab 18 Uhr werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt.

    Bereits ab 15 Uhr kann die Zulässigkeit der abgegebenen Wahlbriefe geprüft werden. Hier muss   geprüft werden, ob die Wahlbriefe ordentlich verschlossen sind, ob dem Stimmzettelumschlag ein unterschriebener Wahlschein beigelegt ist und ob die Stimmzettelumschläge verschlossen sind. Nach Prüfung der Zulässigkeit zur Wahl wird der Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen. Ab 18 Uhr wird dieser zusammen mit den Urnenwählern ausgezählt und in das Wahlergebnis integriert. Zum Schluss der Wahlhandlung ist die Wahlniederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.

    Die Tätigkeit erstreckt sich von morgens um 7:30 Uhr bis etwa 22 Uhr. 

  • Online Bewerbung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

  • Wo und (bis) wann muss man sich bewerben?

    Bewerben kann man sich schon jetzt bei der Stadtverwaltung Schifferstadt, Fachbereich 1 Finanzen und Organisation, z.Hd. Herrn Lehmann, Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt

    Per Mail an: wahlen@schifferstadt.de

  • Gibt es eine „Entlohnung“? 

    Tatsächlich gibt es ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Die höhe des Betrags ist noch nicht bekannt. Er betrug bei den Wahlen 2024 Euro 35. 

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Informationen zur Briefwahl finden Sie hier in Kürze


Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiter.de.




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